- Führerscheinsehtest
- Führerscheingutachten (Klassen ABCEMT)
- Sportbootführerschein
- Flugtauglichkeit
- Bildschirmtauglichkeit (G37)
- Sehvermögen von Bewerbern für den Polizei- oder Bundeswehrdienst
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Augenärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen sind derzeit kein Bestandteil des Leistungsumfanges der gesetzlichen Krankenversicherung.